AGB
Johannes Scheurer GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 3
D-28857 Syke
Tel.: +49 (0)4242 5557-0
Johannes Scheurer GmbH
Stand März 2018
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-
Streitbeilegung
OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren
teilzunehmen.
I. Allgemeines:
Für alle unsere Vertragsabschlüsse mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gelten die
nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen sowie eventuelle
Einkaufsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns für das einzelne
Geschäft schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden.
II. Vertragsabschluss:
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Auftragsannahme und Vertragsabschluss erfolgen
ausschließlich durch unsere eventuell vorab per Fax erteilte schriftliche
Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung bzw. dem Angebot
ab, so gilt das Einverständnis des Bestellers als gegeben, falls er nicht unverzüglich der
Auftragsbestätigung widerspricht.
2. Sollten Teile des Vertrages oder dieser Liefer- und Montagebedingungen unwirksam sein,
verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem beabsichtigten Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt.
III. Preise:
1. Die vereinbarten Preise gelten nur für den vereinbarten Liefertermin. Sollte der
Liefertermin aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hinausgeschoben werden, so
sind wir berechtigt, den Besteller mit den Mehrkosten zu belasten, die auf Grund von
Preisänderungen bei Materialien und Löhnen eingetreten sind. Derartige Preiserhöhungen
geben dem Besteller kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Im Falle entsprechender Preiserhöhungen von Seiten unserer Lieferanten können
Preisanpassungen vorgenommen werden, wenn ein Liefertermin vereinbart wurde, der vier
Monate nach Bestelldatum liegt.
IV. Zahlungsbedingungen:
1 . Zahlung bei Lieferung netto Kasse.
2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und führen nicht zur
Stundung der fälligen Forderung. Ist eine Teilzahlung vereinbart, so wird die gesamte
Forderung auch dann fällig, wenn der Besteller mit einer vereinbarten Teilzahlung mit mehr
als sieben Tagen in Verzug ist.
3. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht nur, wenn die
Gegenforderung von uns anerkannt oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden ist. Ist
ein Mangel von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden, so kann das
Zurückbehaltungsrecht des Bestellers nur an einem angemessenen Teilbetrag ausgeübt
werden.
4. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer
Forderung eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere
Vorausleistungen unsererseits von der Erbringung dieser Sicherheitsleistung abhängig zu
machen.
V. Montageabrechnung:
1. Montagen oder sonstige Arbeiten werden nach Aufwand berechnet. Es gelten unsere
jeweils gültigen Preise, die angefordert werden können.
2. Material wird nach Verbrauch berechnet.
3. Die Arbeitszeit, bedingt durch Fahrten zum Auftraggeber, wird nach dem üblichen oder
vereinbarten Stundensatz für die Monteure berechnet. Gleiches gilt für die Zuschläge (z. B.
Feiertagszuschlag 100 %), die auf Verlangen des Bestellers oder durch vom Besteller zu
vertretende Umstände notwendig werden.
4. Daneben werden Auslösung und notwendige Auslagen (wie z. B. Fahrtkosten) berechnet.
VI. Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die von uns gelieferten Gegenstände unser
Eigentum, dies gilt auch für weitere Forderungen, die wir gegen den Besteller aus der
Geschäftsbeziehung haben. Wir haben zu diesem Zeitpunkt das Recht zur Sicherstellung
unserer Lieferung in ihrem gesamten Umfang. Wird Vorbehaltsware, die in unserem
Miteigentum steht, weiterveräußert, tritt uns der Käufer hiermit seine Forderung aus der
Weiterveräußerung im Voraus in Höhe des Anteiles ab, der dem Anteilswert am
Miteigentumsanteil entspricht.
2. Wird der Liefergegenstand, der noch in unserem Eigentum steht, weiterveräußert, so
tritt uns der Käufer hiermit seine Forderung aus der Weiterveräußerung im Voraus in Höhe
des Anteiles ab, der unserem Anteilswert am Miteigentumsanteil entspricht.
3. Verlieren wir unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Verbindung
oder Vermischung durch den Besteller, tritt dieser uns hiermit seine im Zusammenhang mit
der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erworbenen Forderungen gegen Dritte im
Voraus in Höhe des Anteiles ab, der dem Rechnungswert unserer Vorbehaltsware, bei nur in
unserem Miteigentum stehender Vorbehaltsware den Anteilswert am Miteigentum, zum
Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entspricht. Die Abtretung wird
von uns angenommen.
4. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände gegen Schäden und Verlust jeder Art
ausreichend zu unseren Gunsten zu versichern. Kommt es zu einem Schaden an einem von
uns gelieferten Vorbehaltsgut, so sind wir unverzüglich über diesen Schadenseintritt zu
informieren.
5. Die Rücknahme der von uns gelieferten Gegenstände auf Grund unseres
Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern lediglich als Sicherung
unserer Forderungen und Ansprüche. Die Rücknahme der Ware führt nicht zum Verzicht auf
Schadensersatzansprüche unsererseits.
6. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle des Zugriffes eines Dritten auf die
Vorbehaltsware, den Dritten a) auf unsere Eigentumsposition hinzuweisen und b) uns
unverzüglich über den Zugriff des Dritten zu informieren.
VII. Lleferumfang:
1. Der Lieferumfang richtet sich nach dem Vertrag bzw. ggf. schriftlich ergänzend
getroffenen Vereinbarungen.
2. Alle Anschlüsse und sonstige Leistungen, wie z. B. Maurer-, Installations
Elektroinstallations-arbeiten etc., sind vom Besteller auf seine Kosten fachgerecht und
entsprechend den von uns angegebenen Werten ausführenzu lassen. Ansonsten entfällt für
uns jegliche Haftung. Die Voraussetzungen zur Montage unseres Liefergegenstandes hat
der Besteller herbeizuführen. Die uns entstehenden Kosten einer eventuellen Verzögerung,
die vom Besteller zu vertreten sind, hat der Besteller zu tragen.
3. Zum Abladen und Transport des Liefergegenstandes auf der Baustelle sind je nach
Erfordernis Hilfskräfte und ggf. Hebefahrzeuge vom Besteller bereitzuhalten. Etwaige durch
entsprechende Pflichtverletzung entstehende Schäden und Verzögerungen sind von dem
Besteller zu tragen. Eine ebenerdige Einbringung wird vorausgesetzt. Andernsfalls sind wir
berechtigt, anfallende Kosten für die Einbringung an den Besteller zu berechnen.
4. Für die zum Backofen-Um-oder-Neubau erforderlichen behördlichen Genehmigungen und
Abnahmen sowie die dazu erforderlichen von den Behörden vorgeschriebenen Zeichnungen
hat der Besteller selbst zu sorgen und einzurichten bzw., die Genehmigung zu erwirken und
die Voraussetzungen zu schaffen, da uns hierzu keine Verpflichtung trifft.
5. Alle nachträglich in Abweichung von der Auftragsbestätigung vom Besteller in Auftrag
gegebene Arbeiten (z. B. Zusatzarbeiten, Änderungen) sind zu unseren üblichen Preisen
gesondert zu vergüten.
VIII. Lieferfristen:
Lieferangaben sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Fixtermin zur
Lieferung vereinbart. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab
Werk. Die Lieferung auf LKW erfolgt frei Bordsteinkante.
IX. Versand:
1. Die Leistungen und Warensendungen der Firma Scheurer GmbH erfolgen stets auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers.
2. Der Besteller trägt auch dann die Gefahr des Versandes, wenn von uns die
Versandkosten übernommen werden.
3. Die Entsorgung des Verpackungsmaterials wird auf Kosten des Bestellers durch diesen
vorgenommen.
X. Abnahme:
1. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Liefer- oder Montagegegenstand
an dem vereinbarten Ort und dem vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen. Kommt er dieser
Aufforderung nicht nach oder widerspricht er nicht unverzüglich unserem Abschlussbericht
in schriftlicher Form, so gilt die Übergabebestätigung respektive Lieferschein als Abnahme
des Bestellers.
2. Bei Rücksendungen von Ersatzteilen sind die Rücksendekosten vom Kunden zu tragen.
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von pauschal 50,00 € netto erhoben. Bei
elektronischen Bauteilen beträgt die Gebühr für die Bearbeitung der Rücksendung 220,00
€ netto. Bei Rechnungen unter 100,00 € netto ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Auf
Kundenwunsch bestellte Sonderanfertigungen / Spezialteile sind von der Rücknahme
ausgeschlossen.
XI. Annahmeverzug:
1. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so wird die Ware auf seine Kosten und seine
Gefahr an einem von uns bestimmten Ort eingelagert.
2. Als Lagerkosten in unseren Räumen sind pro Monat 2 % des Rechnungsbetrages seit
Annahmeverzug zu zahlen.
3. Nach drei Monaten und schriftlicher Anzeige sind wir berechtigt, den Liefergegenstand
frei zu veräußern. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Besteller bleiben
ausdrücklich hiervon unberührt.
XII. Zahlungsverzug:
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so hat er gem. § 288 Abs. 2 BGB den
Rechnungsbetrag mit
8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Basiszinssatz definiert sich über § 247
BGB.
XIII. Rücktritt vom Vertrag:
Tritt der Besteller von dem Vertrag mit unserer Zustimmung zurück, aus Gründen die wir
nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, als Schadensersatzpauschale 20 % des
vereinbarten Kaufpreises vom Besteller zu fordern. Uns und dem Besteller bleibt es jedoch
unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und
geltend zu machen.
XIV. Mängelhaftung/Gewährleistung:
1. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr vom Zeitpunkt des Gefahrüberganges bzw. vom
Zeitpunkt der Übergabe der Sache an den Besteller.
2. Voraussetzung für die Inanspruchnahme auf Mängelhaftung ist die unverzügliche
Mängelrüge gem. § 377 HGB durch den Besteller.
3. Die Mängelhaftung führt in erster Linie zur Verpflichtung zur Mängelbeseitigung. Hierzu
hat der Verwender das zweimalige Recht. Ist diese Mängelbeseitigung/Nachbesserung
unmöglich oder unzumutbar, so kann der Besteller Ersatzlieferung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten.
4. Unsere Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller a) sich weigert, den gerügten
Mangel durch uns feststellen und beseitigen zulassen, bzw. b) Reparaturleistungen durch
Fremdfirmen ohne unsere Genehmigung hat durchführen lassen.
5. Schadensersatzansprüche, aus welchem Rechtsgrund auch immer, kann der Besteller
nur geltend machen, wenn der Schaden durch grob fahrlässige Pflichtverletzung oder
durch vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen
verursacht worden ist, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
6. Soweit wir gebrauchte Waren/Maschinen oder dergleichen an Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB verkaufen und liefern, übernehmen wir keine Mängelhaftung/
Gewährleistung hierfür.
7. Bei Lieferungen ins Ausland beträgt die Gewährleistung 1 Jahr und beinhaltet
lediglich die Lieferung von Ersatzteilen (gebrauchte Maschinen/Öfen sind hiervon
ausgeschlossen).
XV. Sonstige Vereinbarungen, Gerichtsstand:
Es gilt deutsches Recht als vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in
Syke. Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten das Amtsgericht Syke bzw. das Landgericht
Verden.
© Johannes Scheurer GmbH 2023